Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Hamm

 

Aktuelle Rechtsprechung - Ihr Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht L. Ginter

Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm


30. September 2019, 16:14

Saubere Schufa nach Insolvenz

Eintrag über Restschuldbefreiung vorzeitig löschen lassen
Eine Verbraucherinsolvenz dauert lange und ist mit zahlreichen finanziellen Entbehrungen verbunden. Doch auch nach dem erfolgreichen Abschluss der Insolvenz ist die Bonität noch lange nicht wiederhergestellt. Sobald der Beschluss des Amtsgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung ergangen ist, wird dies im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Da die Schufa ihren Datenbestand regelmäßig mit dem Inhalt des Schuldnerverzeichnisses abgleicht, taucht zeitgleich der Eintrag über die Restschuldbefreiung auch bei der Schufa auf. Vorgesehen ist, dass dieser Eintrag erst nach einem Zeitraum von drei Jahren gelöscht wird. In dieser Zeit wirkt sich dieser Eintrag derart negativ aus, dass z.B. die Aufnahme einer Finanzierung bei der Bank oder das Anmieten einer Wohnung für den Betroffenen nahezu unmöglich ist. Damit verlängert sich die Insolvenz rein faktisch auf 9 Jahre, eine vorzeitige Löschung des Eintrages über die Erteilung der Restschuldbefreiung ist laut Schufa nicht möglich.

Wieder saubere Schufa bekommen
Zutreffend ist diese Aussage der Schufa jedoch nicht. Gem. Art. 21 Abs. 1 iVm Art. 17 Abs. 1 lit. c) DSGVO ist eine vorzeitige Löschung durchaus möglich. Voraussetzung ist, dass der Betroffene Gründe darlegt, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben und das Löschungsverlangen auf allen Ebenen umfassend begründet. Das verpflichtet die Schufa, eine einzelfallbezogene Interessensabwägung durchzuführen, an deren Ende die geforderte Löschung stehen kann. Wichtig ist dabei, den Anspruch auf Löschung der Daten rechtlich umfangreich unter Einbeziehung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie der einschlägigen Rechtsprechung und der Literatur zu begründen. Das kann ein juristischer Laie oder ein Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Datenschutzrechtes nicht tätig ist, kaum bewerkstelligen. Aus diesem Grund ist die Beauftragung eines auf die Löschung von Schufaeinträgen spezialisierten Anwalts zwingend notwendig, rät Rechtsanwalt Ginter von der bundesweit tätigen Rechtanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte aus Hamm, der bereits seit Jahren gegen die Schufa vorgeht und hierbei beachtliche Erfolge vorweisen kann.

Nur in diesem Fall haben die Betroffenen die besten Chancen, eine vorzeitige Löschung des Schufaeintrages zu erreichen.

Redakteur




08. August 2018, 10:01

Schufa-Eintrag mit Hilfe der DSGVO löschen lassen

Die seit 25. Mai 2018 uneingeschränkt geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch Auswirkungen auf die Speicherung und Löschung von Schufa-Einträgen. Nach den neuen Regelungen darf die Schufa die ihr gemeldeten Einträge nämlich nur noch dann speichern, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung der berechtigten Interessen der Schufa notwendig ist (Art. 6 DSGVO). Die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen in Verbindung mit dem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO sind für die Löschung von Schufa-Einträgen von enormer Bedeutung.

Schufa-Eintrag löschen lassen
Bei der Feststellung, ob die Speicherung zur Wahrung der berechtigten Interessen notwendig ist, muss stets eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der Schufa und denen des Betroffenen vorgenommen werden. Während die Schufa als Interessen regelmäßig nur die Gewinnerzielung und den Schutz vor kreditorischen Risiken ins Feld führen kann, kann auf der Seite des Betroffenen auf eine Vielzahl von schutzwürdigen Interessen zurückgegriffen werden. Diese wären z.B. der Schutz der Forderungsdaten und der finanziellen Situation. Aber auch persönliche Lebensumstände wie der anstehende Hauskauf oder der bevorstehende Firmenkredit können hier angeführt werden. Wichtig bei der Abwägung ist zudem die finanzielle Entwicklung des Betroffenen in den letzten Jahren und nicht zuletzt die Art und Höhe der dem Schufa-Eintrag zugrunde liegenden Forderung.

Spezialisierter Schufa-Anwalt notwendig
Die Abwägung der Interessen muss von einem auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisierten Rechtsanwalt sorgfältig aufbereitet und gegenüber der Schufa dargelegt werden. Nur so haben Betroffene die besten Chancen, dass der Eintrag von der Schufa – meist schon innerhalb von ein bis zwei Wochen – endgültig gelöscht wird.
Empfehlenswert ist die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm, die auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisiert ist und bereits für eine Vielzahl von Betroffenen die Löschung erfolgreich durchsetzen konnte. Unter der Service-Nummer 02381-4910696 oder per E-Mail unter info@gs-rechtsanwaelte.de können Interessierte Kontakt zur Kanzlei aufnehmen.

Redakteur




30. April 2018, 16:34

Vorsicht bei „schufafreien“ Kreditangeboten!

Wer Schwierigkeiten hat, wegen eines negativen Schufa-Eintrages einen Kredit bei der Bank zu erhalten, mag dazu geneigt sein, sog. „schufafreie“ Kreditangebote aus Zeitungen oder Online-Werbung in Anspruch zu nehmen zu wollen. Doch Vorsicht: Kreditinstitute sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit (auch Bonität genannt) der Kreditsuchenden zu prüfen. Dazu gehört grundsätzlich die Abfrage bei einer Auskunftei, oftmals der Schufa. Ohne eine solche Prüfung gibt es in aller Regel keinen Kredit. Wer eine schlechte Bonität hat, zahlt daher entweder höhere Zinsen oder bekommt gar kein Geld.

Wer sich nun auf sog. „schufafreie“ Kreditangebote einlässt, läuft Gefahr, statt eines Kreditvertrages nur einen Vermittlungsauftrag zu einer „Finanzsanierung“ o.ä. zu unterschreiben. Allein dafür entstehen in der Regel schon erhebliche Kosten, ohne die Sicherheit, am Ende auch tatsächlich einen Kreditvertrag vermittelt zu bekommen. Schlimmstenfalls ist dass Geld weg und man hat immer noch keinen Kredit. Verbraucher sollten deshalb genau hinschauen und die Vertragsunterlagen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gründlich prüfen. Handelt es sich um einen seriösen Anbieter, sind dort bereits konkrete Informationen zum Kreditangebot enthalten.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte das Kreditangebot von einem Fachanwalt für Bankrecht prüfen lassen, um böse Überraschungen von vornherein auszuschließen. Die Prüfung kann ein spezialisierter Rechtsanwalt bereits im Rahmen des Erstberatungsgesprächs kostenschonend vornehmen.

Redakteur




23. Oktober 2017, 16:14

Schufa-Eintrag löschen lassen

Negativen Schufaeintrag löschen und Bonität wiederherstellen. Jetzt gegen Schufa-Eintrag vorgehen.
Ein Negativeintrag bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunft wie Bürgel oder Creditreform hat für den Betroffenen regelmäßig nachteilige Auswirkungen. Ein negativer Schufa-Eintrag kann dazu führen, dass der Abschluss von Verträgen verweigert wird, z.B. bei Banken (Kreditvertrag oder Leasingvertrag), Internetprovidern, Online-Shops oder Stromanbietern. Auch die Eröffnung eines Girokontos oder der Abschluss eines Mobilfunkvertrages kann davon betroffen sein. Oftmals weigern sich dann auch Vermieter, einen Mietvertrag abzuschließen.

Wie kommt es zu einem Negativeintrag bei der Schufa?
Es kommt z.B. vor, dass die Schufa veraltete Daten noch gespeichert hat, die längst nicht mehr aktuell sind. Es kann sich aber auch um eine falsche Eintragung handeln. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn Ihr Vertragspartner eine unbezahlte Rechnung der Schufa gemeldet hat, obwohl die Rechtsmäßigkeit und/oder die Höhe der Rechnung im Streit steht. In diesem Fall wäre ein Negativeintrag nicht zulässig. Da der negative Eintrag den Schufa-Score verschlechtert, sollte er umgehend gelöscht werden. Hierzu ist es oftmals notwendig, dass der Eintragungsverursacher der Schufa die Unrichtigkeit der Eintragung bestätigt. Dafür ist in der Regel anwaltliche Unterstützung notwendig.

Sind negative Schufa-Einträge zulässig?
Zwar kann ein negativer Schufaeintrag unter ganz engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sein. Ob diese im Einzelfall gegeben sind oder der Eintrag zu Unrecht erfolgte, kann oftmals nur durch einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt zuverlässig erkannt werden.
So gibt es bei bestimmten Forderungen die Möglichkeit, diese kurzfristig löschen zu lassen, sogar wenn sie ursprünglich berechtigt waren. Wichtig ist, dass schnell gehandelt wird, da teilweise Fristen laufen.

Gegen Einträge bei der Schufa vorgehen
Die Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm setzt Ihre Ansprüche gegenüber der Schufa oder anderen Auskunfteien durch und unterstützt Sie auch bei Verhandlungen mit dem Gläubiger, der die Eintragung veranlasst hat wie z.B. der Bank oder dem Mobilfunkanbietern. Häufig lässt sich eine kurzfristige Löschung des negativen Schufaeintrages erzielen und Ihre Bonität wiederherstellen.
Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig sein, unterstützen wir Sie auch hierbei und können z.B. eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken und damit eine kurzfristige Löschung des Eintrages erzwingen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

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Redakteur




22. Dezember 2016, 13:15

BGH setzt Grenzen für Drohung mit Schufa-Mitteilung

Gläubiger dürfen säumige Zahler nicht mit der Ankündigung einer Schufa-Mitteilung auf unangemessene Weise unter Druck setzen. Dies stellte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19. März 2015, Aktenzeichen I ZR 157/13, fest.

Bleibt die Zahlung einer Rechnung aus, suchen die Gläubiger regelmäßig nach Druckmitteln. Ein beliebtes und weit verbreitetes Druckmittel stellt dabei die Drohung mit einem Schufa-Eintrag dar, der zum Teil weitreichende Folgen für den Betroffenen (Ablehnung von Kreditanträgen, Mobilfunkverträgen etc.) nach sich ziehen kann.

In dem vom BGH entschiedenen Fall machte ein Mobilfunkunternehmen von diesem Druckmittel Gebrauch, indem es säumigen Zahlern über ein Inkassoinstitut Folgendes mitteilen ließ: „Als Partner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist die V. GmbH verpflichtet, die unbestrittene Forderung der SCHUFA mitzuteilen, sofern nicht eine noch durchzuführende Interessenabwägung in Ihrem Fall etwas anderes ergibt. Ein SCHUFA-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten, z.B. der Aufnahme eines Kredits, erheblich behindern. Auch Dienstleistungen anderer Unternehmen können Sie dann unter Umständen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in Anspruch nehmen."

Der BGH hat diese Formulierung für unzulässig erklärt. Zur Begründung führte er aus, dass die Kunden damit in unangemessener Weise unter Druck gesetzt würden und der Verbraucher in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt werde. Denn wenn der betroffene Verbraucher die Rechnung für nicht gerechtfertigt hält, darf keine Meldung an die Schufa erfolgen. Dies, so der BGH, würde aus der Formulierung des Mobilfunkunternehmens nicht hervorgehen. Damit könnte sich ein Kunde veranlasst sehen, eine strittige Forderung nur deshalb zu bezahlen, um einen vermeintlich drohenden Schufa-Eintrag abzuwenden.

Sind auch Sie von einem Schufa-Eintrag betroffen oder wird Ihnen damit gedroht? Kontaktieren Sie uns, damit wir einen Schufa-Eintrag rechtzeitig verhindern bzw. die Löschung des Schufa-Eintrages durchsetzen können.

Redakteur



 

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