Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
/

Hamm

 

Aktuelle Rechtsprechung - Ihr Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht L. Ginter

Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm


11. Mai 2018, 17:07

Fragen und Antworten zur Musterfeststellungsklage

Der Anstoß der Schaffung der Musterfeststellungsklage war die erleichterte Durchsetzung der Rechte von rund zwei Millionen geschädigten Autofahrern gegen die Hersteller in der sog. Dieselaffäre. Nunmehr hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf die Musterfeststellungsklage verabschiedet. Das Gesetz soll Anfang November 2018 in Kraft treten. Hintergrund ist, dass die Schadensersatzansprüche vieler Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassteuer zum Ablauf des Jahres 2018 verjähren.

Was ist eine Musterfeststellungsklage?
Die Musterfeststellungsklage kann als eine Klagegemeinschaft für Verbraucher umschrieben werden. Erstmals in Deutschland haben Verbraucher die Möglichkeit, gemeinsam gegen ein Unternehmen vorgehen zu können. Dies war bisher nicht möglich. Voraussetzung ist, dass allen der gleiche Schaden entstanden ist und sie sich von einem Verband vertreten lassen. Nach aktueller Rechtslage musste jeder Verbraucher selbst klagen, was in Fällen von vergleichsweise geringen Summen (z.B. einer Strompreiserhöhung) und dem damit verbundenen Prozesskostenrisiko riskant war.

Nunmehr können sich Verbraucher von einem Verband vertreten lassen und ohne Prozesskostenrisiko klagen. Im Erfolgsfalle erhält zudem jeder den Teil, den er hätte individuell einklagen können.

Wer kann klagen?
Klageberechtigt sind nur bestimmte Verbände, wie etwa Verbraucherschutzverbände, nicht jedoch der einzelne Verbraucher. Um Missbrauch zu verhindern, muss der Verband mindestens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände haben und seit mindestens vier Jahren registriert sein. Er darf auch nicht in Gewinnerzielungsabsicht klagen und nicht mehr als fünf Prozent seiner Mittel von Unternehmen bekommen.

Die Musterfeststellungklage ist laut Gesetzentwurf nur zulässig, wenn mindestens zehn Verbraucher ihren Schaden vom selben Unternehmer glaubhaft machen können und sich mindestens 50 Verbraucher binnen zwei Monaten nach der Bekanntmachung anmelden. Der Eintrag hat für die Ansprüche des Verbrauchers verjährungshemmende Wirkung.

Wer sich einer Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, kann nicht gleichzeitig in derselben Sache selbst klagen.

Welches Ziel verfolgt die Musterfeststellungsklage?
Das Ziel ist die Erleichterung des Zugangs zum Recht für jeden Verbraucher. Durch die Klage soll ein Schaden und dessen Verursacher festgestellt werden. Im Erfolgsfalle können die Verbraucher deutlich einfacher z.B. ihre Schadensersatzansprüche geltend machen, da ein bestehender Schaden durch die Musterfeststellungsklage bereits rechtskräftig festgestellt wäre. Der Nachweis für jeden Einzelfall bleibt dem Verbraucher erspart. Auch ist eine Prozessbeendigung durch den Abschluss eines Vergleichs möglich, worin sich der klagende Verband und der Unternehmer auf eine bestimmte Entschädigung für jeden einzelnen im Klageregister aufgeführten Verbraucher einigen.

Rechtsanwaltskanzlei
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Redakteur



 

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Rufen Sie uns an:

02381 / 49 10 696