Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Hamm

 

Aktuelle Rechtsprechung - Ihr Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht L. Ginter

Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm


21. Februar 2019, 17:30

Fachanwalt für Vertragsrecht

Rechtsanwalt für Vertragsrecht beauftragen und Vertrag anfechten, kündigen oder prüfen lassen

Der Bereich des Vertragsrechts ist breit gefächert und umfasst eine Vielzahl von Vertragsarten, z. B. den Hauskaufvertrag, den Autokaufvertrag, den Arbeitsvertrag oder den Mietvertrag. Der auf Vertragsrecht spezialisierte Rechtsanwalt muss daher über ein großes rechtliches Repertoire an Kenntnissen auf den entsprechenden Rechtsgebieten verfügen. Festzuhalten ist, dass es den Fachanwalt für Vertragsrecht so nicht gibt, anders als z. B. den Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, sondern nur den auf den Bereich des Vertragsrechts spezialisierten Rechtsanwalt. Aufgrund seiner in der Regel hervorragenden Rechtskenntnissen in diesem Bereich kann er zum Gegensatz zu einem Rechtsanwalt, der wenig Berührungen auf diesem Gebiet hat, den Vertrag schnell und gezielt auf Fehler und Stolpersteine prüfen. Soll der Vertrag vorzeitig gekündigt werden oder wird ein Weg gesucht, aus einem Vertrag vorzeitig auszusteigen, kann er anhand der Vertragsbedingungen oder der entsprechenden besonderen Umstände oftmals einen Weg finden. Soweit Verhandlungen mit der Gegenseite notwendig sein sollten, wird er auch diese führen und das bestmögliche Ergebnis für seine Mandanten erzielen. Besondere Bedeutung kommt einem auf Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vor allem bei Immobilienkaufverträgen sowie den dazugehörigen Kreditverträgen zu. Hier geht es oftmals um erhebliche Geldsummen und jahrzehntelange Verpflichtungen. So können notarielle Kaufverträge bzw. Kaufvertragsmuster entweder für den Käufer oder den Verkäufer nachteilige Regelungen enthalten. Deutlich einfacher ist es, diese Punkte schon vor der Unterzeichnung anzupassen. Ebenso verhält es sich mit den Darlehensverträgen. Da die Banken immer darauf bedacht sind, sich so gut wie möglich abzusichern und die Wünsche der Darlehensnehmer in aller Regel hintenanstehen, gilt es auch hier, den Finanzierungsvertrag vor der Unterzeichnung zu prüfen und entsprechende Regelungen zumindest abzuschwächen, was oftmals erfolgreich ist. Um bei den Banken damit durchzudringen, ist anwaltliche Unterstützung zwingend notwendig.

Leasingvertrag widerrufen
Ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld eines auf Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalts ist die Prüfung und die Durchsetzung des Widerrufs von Verträgen, z. B. der Widerruf von Leasingverträgen oder von Darlehensverträgen. Hier gilt es, die dem Vertrag zugrunde liegende Widerrufsbelehrung auf eine Vielzahl von Fehlern zu prüfen. Häufiger Fehler ist das Fehlen von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben. Diese befinden sich nicht in der Widerrufsbelehrung selbst, sondern sind im gesamten Kreditvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verteilt, was eine umfangreiche Prüfung erfordert.

Rechtsanwalt für Vertragsrecht
Besonders ausgezeichnet hat sich auf diesem Gebiet die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Diese bietet zwar keinen Fachanwalt für Vertragsrecht in Hamm an, aber auf Vertragsrecht spezialisierte Rechtsanwälte, die vor allem mit aller Art von Kaufverträgen, Darlehensverträgen, Leasingverträgen oder Arbeitsverträgen vollumfänglich vertraut sind.

Redakteur




19. September 2018, 10:00

Auto-Leasingvertrag widerrufen und Geld zurückbekommen

Widerrufsrecht bei Leasingverträgen nutzen
Es muss nicht immer ein Diesel sein. Unabhängig davon, ob ein Diesel-Fahrzeug oder ein Benziner geleast wird, kann der Leasingvertrag oftmals widerrufen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Leasingnehmer bei Vertragsschluss fehlerhaft belehrt worden ist. Dies kann z.B. durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Fall sein. Entspricht diese nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist unvollständig oder enthält widersprüchliche Angaben, kann der Leasingvertrag auch noch heute widerrufen werden. In diesem Fall wird der Leasingvertrag rückgängig gemacht: die Bank muss alle vom Leasingnehmer bisher erbrachten Ratenzahlungen inkl. der Anzahlung zurückzahlen und der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug zurückgeben. Der Leasingnehmer hat dagegen nur einen vergleichsweise geringen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zu leisten. Im günstigsten Fall fällt noch nicht einmal diese Zahlung an, wie das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 07.08.2018 (Aktenzeichen 2 O 259/17) jüngst entschieden hat. Der dortige Kläger hat somit ganze 70.000,00 Kilometer kostenfrei zurückgelegt und braucht darüber hinaus noch nicht einmal für die Schäden am Fahrzeug aufkommen.

Wer kann den Leasingvertrag widerrufen?
Widerrufen kann jeder, der bei Vertragsschluss fehlerhaft belehrt worden ist. Ob dies der Fall ist, ist durch einen Fachanwalt für Bankrecht zu prüfen. Derartige Prüfungen bieten spezialisierte Kanzleien kostenfrei an.

Warum sollte widerrufen werden?
Der Widerruf kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Zum einen liegen die Zinsen bei älteren Leasingverträgen deutlich über dem jetzigen Niveau, sodass bei einem Neuabschluss zu den derzeit günstigen Konditionen viel Geld gespart werden kann. Zum anderen ist der Widerruf vor allem dann zu erklären, wenn ein Dieselfahrzeug geleast wurde, da dieses durch die derzeitige Politik und den Abgasskandal deutlich an Wert verloren hat. Viele Berechnungen in Leasingverträgen gehen daher finanziell nicht mehr auf, sondern gestalten sich deutlich zum Nachteil der Leasingnehmer. Dies gilt vor allem für die Fälle, in denen das Leasingfahrzeug nach dem Leasing von der Bank gekauft werden soll oder muss. Hier ist mit hohen finanziellen Verlusten zu rechnen.

Wann kann widerrufen werden?
Der Widerruf kann jederzeit erklärt werden. Da die Banken den Widerruf regelmäßig anfänglich zurückweisen, ist die Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Bankrecht zu empfehlen.

Welche Banken sind betroffen?
Betroffen sind zahlreiche Banken, wie z.B. die Mercedes Bank AG, Volkswagen Bank, Santander Bank, Commerz Finanz, Ford Bank, Audi Bank, Targobank, MKG Bank, Toyota Kreditbank, Deutsche Bank usw.

Es ist den Leasingnehmern zu empfehlen, sich an spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien mit einem Fachanwalt für Bankrecht zu wenden. So ist sichergestellt, dass alle Ansprüche umfänglich berücksichtigt und durchgesetzt werden, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ginter von der bundesweit tätigen Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

Redakteur




08. August 2018, 10:01

Schufa-Eintrag mit Hilfe der DSGVO löschen lassen

Die seit 25. Mai 2018 uneingeschränkt geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat auch Auswirkungen auf die Speicherung und Löschung von Schufa-Einträgen. Nach den neuen Regelungen darf die Schufa die ihr gemeldeten Einträge nämlich nur noch dann speichern, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung der berechtigten Interessen der Schufa notwendig ist (Art. 6 DSGVO). Die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen in Verbindung mit dem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO sind für die Löschung von Schufa-Einträgen von enormer Bedeutung.

Schufa-Eintrag löschen lassen
Bei der Feststellung, ob die Speicherung zur Wahrung der berechtigten Interessen notwendig ist, muss stets eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der Schufa und denen des Betroffenen vorgenommen werden. Während die Schufa als Interessen regelmäßig nur die Gewinnerzielung und den Schutz vor kreditorischen Risiken ins Feld führen kann, kann auf der Seite des Betroffenen auf eine Vielzahl von schutzwürdigen Interessen zurückgegriffen werden. Diese wären z.B. der Schutz der Forderungsdaten und der finanziellen Situation. Aber auch persönliche Lebensumstände wie der anstehende Hauskauf oder der bevorstehende Firmenkredit können hier angeführt werden. Wichtig bei der Abwägung ist zudem die finanzielle Entwicklung des Betroffenen in den letzten Jahren und nicht zuletzt die Art und Höhe der dem Schufa-Eintrag zugrunde liegenden Forderung.

Spezialisierter Schufa-Anwalt notwendig
Die Abwägung der Interessen muss von einem auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisierten Rechtsanwalt sorgfältig aufbereitet und gegenüber der Schufa dargelegt werden. Nur so haben Betroffene die besten Chancen, dass der Eintrag von der Schufa – meist schon innerhalb von ein bis zwei Wochen – endgültig gelöscht wird.
Empfehlenswert ist die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm, die auf die Löschung von Schufa-Einträgen spezialisiert ist und bereits für eine Vielzahl von Betroffenen die Löschung erfolgreich durchsetzen konnte. Unter der Service-Nummer 02381-4910696 oder per E-Mail unter info@gs-rechtsanwaelte.de können Interessierte Kontakt zur Kanzlei aufnehmen.

Redakteur




08. August 2018, 10:00

Kein Angebot von Rahl Geschäftsbesorgungs Gesellschaft für Aufkauf von Nachrangdarlehen der Autark Invest AG

Wir hatten bereits Ende April 2018 berichtet, dass alle unsere Mandanten von der Geschäftsführerin Adele Raschke von der Rahl Geschäftsbesorgungsgesellsch​aft mbH persönlich angeschrieben worden sind und diese die Forderungen gegen die Autark Invest AG aufkaufen wollte. Die Betroffenen sollten ein vorgefertigtes Schreiben unterzeichnen und an die Fa. Rahl zurücksenden. Es war schon damals fraglich, warum ein Unternehmen, welches bis dato u.a. auf Herstellung und Vertrieb von Matratzen und Medizinprodukten sowie Desinfektion und Aufbereitung von Reha Mitteln aller Art spezialisiert war, nunmehr Tätigkeit auf dem Gebiet des Kapitalmarktes entfalten will, mit dem es bisher keinerlei Berührungspunkte hatte. Höchst auffällig war dabei auch die Person der Geschäftsführerin Adele Wilhelmine Raschke, die zugleich Mitglied des Aufsichtsrats bei der Autark Group AG war. Diese Verstrickungen gaben daher Anlass zur Sorge, dieses „Angebot“ äußerst kritisch zu betrachten.

Keine Reaktion von der Fa. Rahl
Festzustellen ist, dass es bis heute zu keinem einzigen Angebot seitens der Fa. Rahl an unsere Mandanten gekommen ist. Keiner von ihnen hat seitdem auch nur irgendeine Rückmeldung von der Fa. Rahl oder der Frau Raschke erhalten, geschweige denn ein Angebot für den Ankauf der Forderungen gegen die Autark Invest AG. Tatsächlich ist es einigen unserer Mandanten sogar gelungen, die Frau Raschke telefonisch zu erreichen. Die Telefonate liefen alle nach dem gleichen Schema ab: unfreundliche und zurückweisende Reaktion seitens der Frau Raschke und keinerlei Informationen zum angekündigten Angebot.
Es steht daher zu befürchten, dass das Schreiben der Fa. Rahl zu keinem Zeitpunkt einen ersthaften Hintergrund hatte und die Anleger wohl auch kein Angebot mehr erhalten werden, um ihre Forderungen verkaufen zu können. Für viele Anleger erlischt damit auch der letzte Funken Hoffnung, ihre Verluste wenigstens zu einem Teil von der Autark Invest AG ersetzt zu bekommen.

Vermittler müssen haften
Erfolgsversprechender ist in diesem Zusammenhang das rechtliche Vorgehen gegen die Vermittler der Nachrangdarlehen der Autark Invest AG. Diese haben häufig das Totalverlustrisiko dieser Kapitalanlage verschwiegen, sie sogar als absolut sicher dargestellt. Falsch beratene Anleger können sich daher an den Vermittlern umfänglich schadlos halten.

Redakteur




11. Mai 2018, 17:07

Fragen und Antworten zur Musterfeststellungsklage

Der Anstoß der Schaffung der Musterfeststellungsklage war die erleichterte Durchsetzung der Rechte von rund zwei Millionen geschädigten Autofahrern gegen die Hersteller in der sog. Dieselaffäre. Nunmehr hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf die Musterfeststellungsklage verabschiedet. Das Gesetz soll Anfang November 2018 in Kraft treten. Hintergrund ist, dass die Schadensersatzansprüche vieler Besitzer von VW-Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassteuer zum Ablauf des Jahres 2018 verjähren.

Was ist eine Musterfeststellungsklage?
Die Musterfeststellungsklage kann als eine Klagegemeinschaft für Verbraucher umschrieben werden. Erstmals in Deutschland haben Verbraucher die Möglichkeit, gemeinsam gegen ein Unternehmen vorgehen zu können. Dies war bisher nicht möglich. Voraussetzung ist, dass allen der gleiche Schaden entstanden ist und sie sich von einem Verband vertreten lassen. Nach aktueller Rechtslage musste jeder Verbraucher selbst klagen, was in Fällen von vergleichsweise geringen Summen (z.B. einer Strompreiserhöhung) und dem damit verbundenen Prozesskostenrisiko riskant war.

Nunmehr können sich Verbraucher von einem Verband vertreten lassen und ohne Prozesskostenrisiko klagen. Im Erfolgsfalle erhält zudem jeder den Teil, den er hätte individuell einklagen können.

Wer kann klagen?
Klageberechtigt sind nur bestimmte Verbände, wie etwa Verbraucherschutzverbände, nicht jedoch der einzelne Verbraucher. Um Missbrauch zu verhindern, muss der Verband mindestens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände haben und seit mindestens vier Jahren registriert sein. Er darf auch nicht in Gewinnerzielungsabsicht klagen und nicht mehr als fünf Prozent seiner Mittel von Unternehmen bekommen.

Die Musterfeststellungklage ist laut Gesetzentwurf nur zulässig, wenn mindestens zehn Verbraucher ihren Schaden vom selben Unternehmer glaubhaft machen können und sich mindestens 50 Verbraucher binnen zwei Monaten nach der Bekanntmachung anmelden. Der Eintrag hat für die Ansprüche des Verbrauchers verjährungshemmende Wirkung.

Wer sich einer Musterfeststellungsklage angeschlossen hat, kann nicht gleichzeitig in derselben Sache selbst klagen.

Welches Ziel verfolgt die Musterfeststellungsklage?
Das Ziel ist die Erleichterung des Zugangs zum Recht für jeden Verbraucher. Durch die Klage soll ein Schaden und dessen Verursacher festgestellt werden. Im Erfolgsfalle können die Verbraucher deutlich einfacher z.B. ihre Schadensersatzansprüche geltend machen, da ein bestehender Schaden durch die Musterfeststellungsklage bereits rechtskräftig festgestellt wäre. Der Nachweis für jeden Einzelfall bleibt dem Verbraucher erspart. Auch ist eine Prozessbeendigung durch den Abschluss eines Vergleichs möglich, worin sich der klagende Verband und der Unternehmer auf eine bestimmte Entschädigung für jeden einzelnen im Klageregister aufgeführten Verbraucher einigen.

Rechtsanwaltskanzlei
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Redakteur




30. April 2018, 16:34

Vorsicht bei „schufafreien“ Kreditangeboten!

Wer Schwierigkeiten hat, wegen eines negativen Schufa-Eintrages einen Kredit bei der Bank zu erhalten, mag dazu geneigt sein, sog. „schufafreie“ Kreditangebote aus Zeitungen oder Online-Werbung in Anspruch zu nehmen zu wollen. Doch Vorsicht: Kreditinstitute sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit (auch Bonität genannt) der Kreditsuchenden zu prüfen. Dazu gehört grundsätzlich die Abfrage bei einer Auskunftei, oftmals der Schufa. Ohne eine solche Prüfung gibt es in aller Regel keinen Kredit. Wer eine schlechte Bonität hat, zahlt daher entweder höhere Zinsen oder bekommt gar kein Geld.

Wer sich nun auf sog. „schufafreie“ Kreditangebote einlässt, läuft Gefahr, statt eines Kreditvertrages nur einen Vermittlungsauftrag zu einer „Finanzsanierung“ o.ä. zu unterschreiben. Allein dafür entstehen in der Regel schon erhebliche Kosten, ohne die Sicherheit, am Ende auch tatsächlich einen Kreditvertrag vermittelt zu bekommen. Schlimmstenfalls ist dass Geld weg und man hat immer noch keinen Kredit. Verbraucher sollten deshalb genau hinschauen und die Vertragsunterlagen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gründlich prüfen. Handelt es sich um einen seriösen Anbieter, sind dort bereits konkrete Informationen zum Kreditangebot enthalten.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte das Kreditangebot von einem Fachanwalt für Bankrecht prüfen lassen, um böse Überraschungen von vornherein auszuschließen. Die Prüfung kann ein spezialisierter Rechtsanwalt bereits im Rahmen des Erstberatungsgesprächs kostenschonend vornehmen.

Redakteur




30. April 2018, 16:33

Rahl Geschäftsbesorgungs Gesellschaft mbH will Forderungen gegen die Autark Invest AG aufkaufen

Autark Invest AG – Angebot von Rahl Geschäftsbesorgungs Gesellschaft mbH

Neue Entwicklungen im Fall der Autark Invest AG
Nach Berichten der Stiftung Warentest im letzten Jahr, die Angeleger der Autark Invest AG sollten ihre monatlichen Zahlungen umgehend stoppen, folgten zahlreiche Anleger diesem Rat und kündigten die der Autark gewährten Nachrangdarlehen. Eine Rückzahlung des Kapitals an die Anleger seitens der Autark blieb in den uns bekannten Fällen aus; die Autark reagierte auch nicht auf Mahnschreiben und ließ Fristen kommentarlos verstreichen.

Nunmehr werden unsere Mandanten von der RAHL Geschäftsbesorgungs Gesellschaft mbH mit Sitz in Holzminden angeschrieben, und zwar von der Geschäftsführerin Frau Adele Raschke persönlich. Darin teilt sie den Anlegern mit, dass ihre Gesellschaft beabsichtige, die Forderungen gegen die Autark Invest AG aufzukaufen. Bei Interesse an einem Verkauf sollen die Anleger das dem Anschreiben beiliegende und bereits an die RAHL GmbH adressierte Schreiben unterschreiben und zurücksenden. Mit diesem Schreiben sollen die Anleger ihr Interesse an einem Verkauf an die RAHL GmbH bekunden und um die Unterbreitung eines Angebots bitten.

Die RAHL Geschäftsbesorgungs Gesellschaft mbH ist gem. dem Eintrag im Handelsregister als Advance Mattress Solution GmbH ca. Mitte Mai 2013 gegründet worden. Tätigkeitsfeld waren vor allem Dienstleistungen für Reha-Mittel aller Art sowie Herstellung und Vertrieb von Matratzen und Medizinprodukten. Kurz vor der Zusammenarbeit mit der Autark ist diese im Januar 2018 in die RAHL Geschäftsbesorgungsgesellsch​aft mbH umbenannt und u.a. um das Tätigkeitsfeld „weitere Geschäftsbesorgung“ erweitert worden. Auch ist zeitgleich Frau Adele Raschke als Geschäftsführerin bestellt worden. Neben Ihrer Tätigkeit bei der RAHL GmbH ist Frau Raschke zugleich Mitglied des Aufsichtsrats bei der Autark Group AG.

Es ist daher fraglich, mit welchem Hintergrund die RAHL GmbH nunmehr ausgerechnet Kapitalanlageprodukte der Autark Invest AG aufkaufen will. Anleger sollten daher zumindest Vorsicht walten lassen. Es bleibt die weitere Entwicklung im Fall der Autark Invest AG abzuwarten.

Redakteur




30. April 2018, 12:14

Risiken des Erbbaurechts

Das ist ein Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht oder die sog. Erbpacht ist ein rechtliches Konstrukt, dass einem Erbbauberechtigten die Möglichkeit geben soll, ein Grundstück über einen längeren Zeitraum von meist 75 - 99 Jahren (fast) wie ein Eigentümer nutzen zu können und ein Gebäude zu errichten und zu unterhalten.
Das Erbbaurecht ist wie ein gedachtes Grundstück über dem Grundstück zu verstehen. Wird auf dem Erbbaurecht ein Gebäude errichtet, so wird es Bestandteil des Erbbaurechts und gerade nicht des Grundstücks selbst.

Warum Erbbaurecht?
Durch die Bestellung eines Erbbaurechts kann der Erbbaurechtsgeber sein Grundstück zur Erzielung von Gewinn nutzen, ohne dass er es verkaufen müsste. Der Erbbaurechtsnehmer hingegen erhält für die vereinbarte Dauer die Möglichkeit, das Grundstück gegen Zahlung eines vereinbarten Erbbauzinses zu nutzen und insbesondere Gebäude auf dem Erbbaurecht zu errichten, ohne dass er zuvor einen hohen Grundstückpreis zahlen muss.
Die Möglichkeit der Erbbaurechtsbestellung wird regelmäßig von Kirchen, Kommunen oder Stiftungen genutzt. Kommunen nutzen diese Möglichkeit mit dem Ziel, ihren Bürgern den Bau eines Eigenheims zu ermöglichen, ohne dass diese sich auch mit dem Kaufpreis des Grundstücks belasten müssten. Kirchen und ihren Stiftungen ist es hingegen aus kanonischem Rechten häufig verboten, Grundstücke zu verkaufen.

Vorteile und Nachteile eines Erbbaurechts
Der Vorteil einer Erbbaurechtsbestellung liegt darin, dass der Erbbaurechtsnehmer das Grundstück zur Errichtung und Unterhaltung eines Gebäudes nutzen kann, ohne dass er es kaufen und damit sofort den Kaufpreis aufbringen muss. Stattdessen zahlt er einen mit dem Erbbaurechtsgeber vereinbarten Erbbauzins, der sich an dem Wert des Grundstücks orientiert und regelmäßig jährlich 3 - 5 % des Grundstückwertes beträgt.
Dies kann jedoch auch ein Nachteil sein, denn der Erbbauzins kann sich auch ändern. Die Beteiligten können hierzu von Anfang an einen sogenannten dynamischen Erbbauzins vereinbaren oder sonst Vereinbarungen über die Möglichkeit zur Änderung des Erbbauzinses treffen. Hier ist der Vertag im Einzelfall daraufhin zu überprüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Erhöhung des Erbbauzinses drohen kann. Häufig kommen dabei Wertsicherungsklauseln zum Einsatz, die den Erbbauzins mit dem allgemeinen Preisindex für die private Gesamtlebenshaltung verknüpfen.
Ein wesentlicher Nachteil liegt darin, dass nach Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch den sogenannten "Heimfall" das Gebäude zum Bestandteil des Grundstücks wird, auch wenn der Gesetzgeber sodann regelmäßig eine Entschädigung für den Erbbaurechtnehmer vorsieht, die am Zeitwert des Gebäudes bemessen wird.
Hierbei muss sich der Erbbauberechtigte von vornherein fragen, ob die Ersparung des Kaufpreises es ihm Wert ist, dass nach Ablauf oder Heimfall des Erbbaurechts überhaupt keine Rechte mehr an dem Grundstück bestehen.

Ein weiterer Nachteil liegt darin, dass das Erbbaurecht und ein dazugehöriges Gebäude von dem Erbbauberechtigten zwar wie ein Grundstück verkauft werden kann, er hierzu jedoch in der Regel die Zustimmung des Grundstückeigentümers benötigt. Ohne diese Zustimmung - zu der der Eigentümer allerdings verpflichtet sein kann - kann er das Erbbaurecht nicht veräußern.
Diese Zustimmung des Grundstückseigentümers ist außerdem erforderlich für die Belastung des Erbbaurechts mit Hypotheken/Grundschulden. Hier droht insbesondere für den Fall Streit, dass der Grundstückeigentümer seine Zustimmung zum Verkauf erteilt, jedoch nicht für die Belastung mit einem Grundpfandrecht, das der Käufer zur Finanzierung des Erbbaurechtskaufpreises jedoch regelmäßig benötigt.
Darüber hinaus enthalten Erbbaurechtsverträge in der Regel Vereinbarungen darüber, dass bei gewissen Verstößen gegen vertragliche Pflichten des Erbbaurechtsnehmers das Gebäude bzw. das Erbbaurecht an den Eigentümer verfällt (Heimfall/​Eigentümererbbaurecht). Hinsichtlich der vom Gesetzgeber vorgesehenen Entschädigung für den Erbbauberechtigten droht dabei Streit über den Wert des Gebäudes und die Höhe der Entschädigung.

Situation für Erbbaurechtskäufer
Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Erbbaurecht zu erwerben, dem muss klar sein, dass für ihn die Vereinbarungen gelten, die ursprünglich zwischen dem Grundstückeigentümer und dem Erbbauberechtigten vereinbart worden sind, der nicht notwendigerweise sein Verkäufer sein muss. Angesichts der vielen Regelungsmöglichkeiten bei der Erbbaurechtsbestellung (Errichtung, Instandhaltung und Verwendung eines Bauwerks, Versicherung und Wiederaufbau, öffentliche und private Lasten und Abgaben, Heimfall, Vertragsstrafen, Vorrecht auf Erneuerung, Verkaufsverpflichtungen, usw.) ist es besonders wichtig, den ursprünglichen Erbbaurechtsvertrag genau zu prüfen.
Kaufverträge über Erbbaurechte räumen dem Käufer jedoch häufig Widerrufsrechte im Zusammenhang mit der (verweigerten oder verzögerten) Zustimmung des Grundstückseigentümers ein, mit denen er sich unter gewissen Umständen noch vom Vertrag lösen kann.

Die Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Otto-Krafft-Platz 24, 59065 Hamm (Tel. 02381/4910696 - Fax 02381/4910694 - www.gs-rechtsanwaelte.de - info@gs-rechtsanwaelte.de) befasst sich im Rahmen ihrer Schwerpunkttätigkeit in Immobilien- und Immobilienfinanzierungsfrage​n insbesondere mit Fragen rund um das Erbbaurecht und steht Ratsuchenden kurzfristig zur Verfügung

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt keine individuelle Beratung im jeweiligen Einzelfall.

Redakteur




20. Dezember 2017, 09:15

Verträge vom Fachanwalt für Vertragsrecht prüfen lassen

Bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Verträgen wollen sich nicht wenige vom Fachanwalt für Vertragsrecht beraten lassen. Das zu Recht, will man sich doch in fachlich besten Händen wissen. Die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Vertragsrecht existiert jedoch nicht, anders als z.B. der Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Fachanwalt für Strafrecht. Vielmehr gibt es Rechtsanwälte, die den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit u.a. auf das Vertragsrecht gelegt haben und auf diesem Gebiet über besonders ausgeprägte Erfahrungen verfügen. Dies äußert sich in umfangreichen fachlichen Kenntnissen und auch in besonderem Geschick beim Führen von Verhandlungen.

Das Rechtsgebiet des Vertragsrechts deckt beinahe alle rechtlichen Gebiete ab und begegnet dem Rechtssuchenden überall in seinem täglichen Leben, sei es der Arbeitsvertrag, der Kaufvertrag, der Versicherungsvertrag, der Mietvertrag, der Reisevertrag oder gar der Ehevertrag, um nur einige zu nennen. Aufgrund der Vielfalt der möglichen Fallgestaltungen bedarf es daher neben einer profunden Rechtskenntnis der einzelnen Rechtsbereiche vor allem einer fundierten Erfahrung in der Bearbeitung der vertraglichen Fragen und Regelungen. Nur dann können die Interessen entsprechend gezielt durchgesetzt oder Gegenansprüche und Gegeninteressen nachhaltig abgewehrt werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Vertragsrecht unterstützt ihre Mandanten in allen Bereichen des Vertragsrechts (vor allem im Zusammenhang mit der Abwehr oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen). Das Portfolio umfasst dabei u.a. die folgenden Leistungen:

- Beratung im Vorfeld eines Vertragsschlusses
- Gestaltung von Verträgen
- Prüfung von Verträgen
- Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen (z.B. aus Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Reisevertrag, Immobilienkaufvertrag usw.)
- Abwehr von Gegenansprüchen aus Verträgen (z.B. aus Darlehensvertrag, Leasingvertrag, Bürgschaftsvertrag usw.)

Die Rechtsanwälte Nils Schiering und Leonid Ginter (zugleich Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht) bieten eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an.

Rechtsanwaltskanzlei
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Otto-Krafft-Platz 24
59065 Hamm

T 02381 - 49 10 696
F 02381 - 49 10 694

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Redakteur




29. November 2017, 17:29

Anwaltshaftung – Schadensersatz vom Rechtsanwalt bekommen

Fristversäumung, Fehlberatung, unzureichende Rechtskenntnisse oder das Führen aussichtsloser Prozesse – all dies sind mögliche Fehler eines Rechtsanwalts, die zu Schadensersatz führen können. Verletzt der Anwalt eine Pflicht aus dem Mandatsverhältnis und führt diese Pflichtverletzung zu einem kausalen Schaden beim Mandanten, macht sich der Rechtsanwalt regresspflichtig. In diesem Fall muss er alle Schäden ersetzen, die aufgrund seines Fehlverhaltens entstanden sind.

Vorvertragliche Pflichten eines Rechtsanwalts
Bereits vor dem Bestehen eines Vertragsverhältnisses hat der Anwalt gegenüber seinem möglichen Mandanten vorvertragliche Fürsorge-, Belehrungs- und Betreuungspflichten.
Grundsätzlich schuldet der Rechtsanwalt keine Kostenaufklärung über die Entgeltlichkeit seiner Tätigkeit oder die Zahlungspflicht im Unterliegensfalle. Es gibt auch keine Erkundigungspflicht über das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung. Er muss jedoch auf die Möglichkeit von Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe hinweisen, soweit für ihn – auch nur geringe – Anhaltspunkte erkennbar sind, dass der Ratsuchende finanziell nicht leistungsfähig (z.B. Bezieher von Arbeitslosengeld) ist oder über nur ein geringes Einkommen verfügt. Unterlässt er diesen Hinweis, verliert er möglicherweise den Anspruch auf die Zahlung seiner Gebühren.
Des Weiteren muss der Rechtsanwalt vor Übernahme eines Mandats auf eine bestehende Interessenskollision hinweisen. Auch hier kann er sonst seinen Gebührenanspruch verlieren oder bereits vereinnahmte Gebühren zurückzahlen müssen.
Will der Rechtsanwalt das ihm angetragene Mandat nicht annehmen, muss er die Ablehnung unverzüglich erklären. Unterlässt er dies, haftet er für den Schaden, der aus einer schuldhaften Verzögerung dieser Erklärung entsteht.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass eine Aufklärungspflicht immer dann besteht, wenn der Rechtsanwalt weiß oder hätte wissen müssen, dass ein Umstand für den Mandanten von erheblicher Bedeutung ist.

Vertragliche Pflichten aus dem Mandatsverhältnis
Aus dem Mandatsverhältnis ergeben sich für den Anwalt zunächst vier Grundpflichten: Klärung des Sachverhalts, Rechtsprüfung, Rechtsberatung und die allgemeine Schadensverhütung, wonach der Anwalt den Mandanten vor voraussehbaren und vermeidbaren Nachteilen zu bewahren hat. Hierbei schuldet er dem Mandanten stets den sog. ‚sichersten Weg‘. Der Rechtsanwalt hat, wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen, diejenige zu treffen, die die sicherste und gefahrloseste ist, und wenn mehrere Wege möglich sind, um den erstrebten Erfolg zu erreichen, den zu wählen, auf dem dieser am sichersten erreichbar ist.
Bei einem Vergleich muss der Rechtsanwalt auf die Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen. Diese Pflicht geht sehr weit. Der Anwalt muss eine Abwägung vornehmen, worin die rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Mandanten zu berücksichtigten sind. In rechtlicher Hinsicht sind vor allem die Bewertung der Erfolgsaussichten des Prozesses und die Beweislage von erheblicher Bedeutung. In wirtschaftlicher Hinsicht ist insbesondere zu berücksichtigen, dass durch einen Vergleich unter Umständen für den Mandanten die Möglichkeit besteht, schneller an Geld zu kommen, als durch einen langwierigen Prozess, besonders dann, wenn Insolvenz droht.
Häufige Fehler sind zudem die Feststellung und Einhaltung von Rechtsmittelfristen oder die Versäumung von Verjährungsfristen.
Für die Fehler des Gerichts haftet der Anwalt in der Regel nicht. Es ist bei erkennbaren Fehlern jedoch grundsätzlich verpflichtet, diese zu verhindern und falschen Hinweisen oder beabsichtigten Maßnahmen entgegenzutreten.

Nachvertragliche Pflichten
Auch nach der Beendigung können weiterhin Warn- und Hinweispflichten bestehen. Hierzu gehört in erster Linie der Hinweis auf drohende Verjährung. Allgemein lässt sich festhalten, dass der Rechtanwalt bei Vertragsende verpflichtet ist, die übernommene Angelegenheit des Mandanten wenigstens so abzuschließen, dass dieser infolge der Beendigung keine Schäden erleidet, die für den Rechtsanwalt erkennbar und vermeidbar sind, wie z.B. die Belehrung über laufende prozessuale Fristen.
Die gesetzlich normierte anwaltliche Schweigepflicht besteht auch nach der Mandatsbeendigung fort. Dies bezieht sich auf alles, was dem Anwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist. Daher macht sich der Anwalt auch dann schadensersatzpflichtig, wenn dem Mandanten durch den Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht ein Schaden entsteht.
Zudem muss der Anwalt die Handakten für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Mandats aufbewahren und auf Verlangen des Mandanten herausgeben.

Umfang des Schadensersatzes
Ist der Rechtsanwalt zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, hat er den Zustand (wieder)herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, d.h., wie der Mandant wirtschaftlich gestanden hätte, wenn der Anwalt korrekt gehandelt hätte. Der Umfang der Schadensersatzpflicht ist nach der sog. Differenzhypothese zu ermitteln. Dabei gilt als Schaden der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Vermögen und dem Vermögen, dass der Geschädigte hypothetisch gehabt hätte, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Der eigene Arbeitsaufwand des Mandanten stellt in der Regel keinen Schaden dar.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Soweit der geschädigte Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, in der auch der Baustein ‚Vertragsrecht‘ abgesichert ist – was in der Regel der Fall ist –, werden die Kosten eines Vorgehens gegen den haftenden Rechtsanwalt regelmäßig durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.

Die Anwaltskanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm unterstützt die Geschädigten bundesweit bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Rechtsanwälten und Notaren.

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