Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Hamm

 

Aktuelle Rechtsprechung - Ihr Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht L. Ginter

Ginter Schiering Rechtsanwälte in Hamm


29. Mai 2019, 16:34

Leasingvertrag fürs Auto widerrufen und Auto zurückgeben

Autokredit kündigen und Geld zurückbekommen

Unwirksame Widerrufsbelehrung – fehlende Pflichtangaben
Ist der Leasingnehmer beim Abschluss des Vertrages nicht zutreffend über das Widerrufsrecht belehrt worden, kann er den Leasingvertrag noch heute widerrufen. Auch Finanzierungsverträge wie Kreditverträge bzw. Autokredite können aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung noch immer widerrufen werden.
Dabei kann die Widerrufsbelehrung aufgrund einer Vielzahl von Möglichkeiten Fehlern unwirksam sein. Das ist sie auch häufig, da die Autobanken bei der Gestaltung der Widerrufsbelehrungen oftmals von den gesetzlichen Vorgaben abgewichen sind. Zudem muss der Leasingvertrag wie auch der Kreditvertrag eine Vielzahl an Pflichtangaben gemäß dem EGBGB enthalten, woran es regelmäßig mangelt, insbesondere bei Leasingverträgen und Kreditverträgen der Volkswagen Bank, Audi Bank und Seat Bank.

Leasingvertrag widerrufen und Auto zurückgeben
Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird der Leasingvertrag oder der Kreditvertrag rückgängig gemacht. Der Leasingnehmer erhält alle seine geleisteten Zahlungen inklusive einer etwaigen Anzahlung von der Bank zurück. Dafür muss er das geleaste oder finanzierte Fahrzeug an die Bank zurückgeben. Wichtig ist, dass er sich mit dem Autohändler im Falle eines Widerrufs nicht auseinander zu setzen braucht, da die Bank in die Rechte und Pflichten des Händlers tritt und die Rückabwicklung nur zwischen der Bank und dem Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer stattfindet.

Keine Nutzungsentschädigung
Wurde der Autoleasingvertrag oder der Kreditvertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen, fällt im günstigen Fall noch nicht einmal die Zahlung des Nutzungsersatzes an. Der Leasingnehmer hat das Fahrzeug in diesem Fall kostenlos genutzt.

Diese Banken sind betroffen
Betroffen sind zahlreiche Banken, wie z.B. die Mercedes Bank AG, Volkswagen Bank, Santander Bank, Commerz Finanz, Ford Bank, Audi Bank, Targobank, MKG Bank, Toyota Kreditbank, Deutsche Bank, Seat Bank usw.

Leasingvertrag widerrufen und Geld zurückbekommen
Es ist den Leasingnehmern zu empfehlen, sich an spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien mit einem Fachanwalt für Bankrecht zu wenden. So ist sichergestellt, dass alle Ansprüche umfänglich berücksichtigt und bestmöglich durchgesetzt werden, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ginter von der bundesweit tätigen Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Die Kanzlei bietet zudem eine kostenfreie Prüfung des Leasingvertrages bzw. des Kreditvertrages auf Widerrufsmöglichkeiten an.

Redakteur




19. September 2018, 10:00

Auto-Leasingvertrag widerrufen und Geld zurückbekommen

Widerrufsrecht bei Leasingverträgen nutzen
Es muss nicht immer ein Diesel sein. Unabhängig davon, ob ein Diesel-Fahrzeug oder ein Benziner geleast wird, kann der Leasingvertrag oftmals widerrufen werden. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Leasingnehmer bei Vertragsschluss fehlerhaft belehrt worden ist. Dies kann z.B. durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Fall sein. Entspricht diese nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist unvollständig oder enthält widersprüchliche Angaben, kann der Leasingvertrag auch noch heute widerrufen werden. In diesem Fall wird der Leasingvertrag rückgängig gemacht: die Bank muss alle vom Leasingnehmer bisher erbrachten Ratenzahlungen inkl. der Anzahlung zurückzahlen und der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug zurückgeben. Der Leasingnehmer hat dagegen nur einen vergleichsweise geringen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zu leisten. Im günstigsten Fall fällt noch nicht einmal diese Zahlung an, wie das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 07.08.2018 (Aktenzeichen 2 O 259/17) jüngst entschieden hat. Der dortige Kläger hat somit ganze 70.000,00 Kilometer kostenfrei zurückgelegt und braucht darüber hinaus noch nicht einmal für die Schäden am Fahrzeug aufkommen.

Wer kann den Leasingvertrag widerrufen?
Widerrufen kann jeder, der bei Vertragsschluss fehlerhaft belehrt worden ist. Ob dies der Fall ist, ist durch einen Fachanwalt für Bankrecht zu prüfen. Derartige Prüfungen bieten spezialisierte Kanzleien kostenfrei an.

Warum sollte widerrufen werden?
Der Widerruf kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Zum einen liegen die Zinsen bei älteren Leasingverträgen deutlich über dem jetzigen Niveau, sodass bei einem Neuabschluss zu den derzeit günstigen Konditionen viel Geld gespart werden kann. Zum anderen ist der Widerruf vor allem dann zu erklären, wenn ein Dieselfahrzeug geleast wurde, da dieses durch die derzeitige Politik und den Abgasskandal deutlich an Wert verloren hat. Viele Berechnungen in Leasingverträgen gehen daher finanziell nicht mehr auf, sondern gestalten sich deutlich zum Nachteil der Leasingnehmer. Dies gilt vor allem für die Fälle, in denen das Leasingfahrzeug nach dem Leasing von der Bank gekauft werden soll oder muss. Hier ist mit hohen finanziellen Verlusten zu rechnen.

Wann kann widerrufen werden?
Der Widerruf kann jederzeit erklärt werden. Da die Banken den Widerruf regelmäßig anfänglich zurückweisen, ist die Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Bankrecht zu empfehlen.

Welche Banken sind betroffen?
Betroffen sind zahlreiche Banken, wie z.B. die Mercedes Bank AG, Volkswagen Bank, Santander Bank, Commerz Finanz, Ford Bank, Audi Bank, Targobank, MKG Bank, Toyota Kreditbank, Deutsche Bank usw.

Es ist den Leasingnehmern zu empfehlen, sich an spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien mit einem Fachanwalt für Bankrecht zu wenden. So ist sichergestellt, dass alle Ansprüche umfänglich berücksichtigt und durchgesetzt werden, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ginter von der bundesweit tätigen Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

Redakteur




08. Mai 2017, 08:55

Widerruf des Kreditvertrages trotz Aufhebungsvereinbarung möglich

Wird der Darlehensvertrag aufgrund einer sog. Aufhebungsvereinbarung mit der Bank und Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung​ einvernehmlich beendet, ist dessen späterer Widerruf immer noch möglich.

Damit bestätigte der Bundesgerichtshof seine bisherige Auffassung, der zufolge eine Aufhebungsvereinbarung im Zusammenhang mit einer erfolgten Darlehensablösung einen anschließenden Widerruf nicht hindert (Urteil vom 21.02.2017, Aktenzeichen XI ZR 381/16).

Ein Widerruf ist auch dann noch möglich, wenn seit der Ablösung des Darlehensvertrages bereits mehrere Jahre vergangen sind.

Ihre Vorteile:
  • Finanzieren Sie die Restschuld Ihres Darlehensvertrags zu den momentan historisch günstigen Zinssätzen günstig um (nur 1% - 2% zahlen anstatt 3% - 6%)
  • Bei vorzeitiger Ablösung des Kreditvertrages wegen eines Widerrufs (z.B. beim Verkauf der Immobilie) müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen
  • Bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung können Sie nach dem Widerruf von der Bank zurückfordern
  • Fordern Sie auch zu viel gezahlte Zinsen zurück sowie sog. die Zahlung von Nutzungsersatz

Wir prüfen für Sie,
- ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist,
- wie hoch Ihr finanzieller Vorteil im Falle eines Widerrufs ist,
- ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt,
- oder was die Rechtsdurchsetzung für Sie kostet.

Auch andere Verträge, wie z.B. Lebensversicherungen oder auch Riester-Rentenverträge lassen sich widerrufen.

Für eine kostenfreie Ersteinschätzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung - Ihre Rechtsanwälte vertreten Sie bundesweit und gegen alle Banken und Sparkassen.

www.gs-rechtsanwaelte.de
info@gs-rechtsanwaelte.de
02381-4910696

Redakteur




22. Dezember 2016, 14:08

BGH bestätigt: „frühestens"-Widerrufsbelehrung bei Immobiliendarlehen unwirksam

Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in seinem Urteil vom 12.07.2016, Aktenzeichen XI ZR 564/15, nochmal aktuell die Unwirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bestätigt, welche die Formulierung enthält, die Widerrufsfrist beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung". Der BGH stellt fest, dass der Darlehensnehmer durch die Verwendung dieser Formulierung nicht hinreichend deutlich über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt wird.

Auch dem von den Banken regelmäßig vorgebrachten Vorwand der Verwirkung oder der unzulässige Rechtsausübung_ (Rechtsmissbrauch) hat der BGH wiederholt eine klare Absage erteilt.

Redakteur




22. Dezember 2016, 14:06

Verfassungsgericht zum Widerrufsrecht: bei unterschiedlicher Instanzrechtsprechung ist Revisionszulassung zwingend

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat mit Entscheidung vom 16.06.2016, Aktenzeichen 1 BvR 873/15, die Rechte der Verbraucher in Widerrufsstreitigkeiten deutlich gestärkt. So stellt das BverfG fest, dass die Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) dann zwingend ist, wenn unterschiedliche Entscheidungen der Oberlandesgerichte zu einer Widerrufserklärung vorliegen.

Damit eröffnet das BverfG dem Darlehensnehmer einen weiteren Instanzenzug zum BGH. Denn bisher war es übliche Praxis der Gerichte, die Revision zum BGH in Widerrufsfällen regelmäßig nicht zuzulassen, sodass zuerst eine (oftmals wenig aussichtreiche und kostspielige) Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt werden musste. Nach der Entscheidung des BverfG kann der BGH nunmehr in zahlreichen Fällen direkt angerufen werden.

Redakteur



 

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