Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Hamm

 

AUTOKREDITVERTRAG ODER LEASINGVERTRAG WIDERRUFEN UND RATEN ZURÜCKERHALTEN - KOSTENFREIE ERSTEINSCHÄTZUNG

Bundesweite anwaltliche Vertretung durch Fachanwalt für Bankrecht und Widerrufsexperten

Während Autohersteller und ihre Banken auf Kosten der Verbraucher seit Jahren beträchtliche Gewinne eingefahren haben, sitzen nun endlich Millionen von Verbrauchern am längeren Hebel. Jetzt können sie ihren Autokreditvertrag oder Leasingvertrag ohne Verluste loswerden – mithilfe des Widerrufsjokers.

Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, geben Sie das gebrauchte Auto an die finanzierende Bank zurück; im Gegenzug werden alle geleisteten Raten und Ihre Anzahlung vollständig an Sie zurückgezahlt. Außerdem gilt: für Fahrzeuge, die nach dem 13. Juni 2014 erworben wurden, müssen Sie für die gefahrenen Kilometer nicht einmal Ersatz leisten, wie dies das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 07.08.2018, Aktenzeichen 2 O 259/17, jüngst festgestellt hat.

Diese äußerst verbraucherfreundliche Rechtsprechung eröffnet vielen Autokäufern die einmalige Chance, sich ohne Verluste von ihren Fahrzeugen zu trennen. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie Ihren PKW über die Bank des Fahrzeugherstellers finanziert haben und diese eine unwirksame Widerrufsbelehrung verwendet hat - was nach unserer Erfahrung sehr häufig der Fall ist.

Rechtsanwalt Kreditvertrag widerrufen


Was passiert im Falle eines Widerrufs?

--> Kreditvertrag ab dem 13.06.2014 abgeschlossen:

- Sie geben das Fahrzeug an die Bank zurück.

- Sie bezahlen für die Nutzung des Fahrzeugs nur die Finanzierungszinsen. Diese betragen in der Regel 1 % - 2 % pro Jahr; dies sind oftmals nur einige Hundert Euro, die Sie ohnehin bereits bezahlt haben.

--> Kreditvertrag zwischen dem 10.06.2010 und 13.06.2014 abgeschlossen:

- wie oben, Sie bezahlen zusätzlich eine sog. Nutzungsentschädigung für die mit dem PKW gefahrenen Kilometer. Diese berechnet sich wie folgt:

Gefahrene Kilometer / gewöhnliche Gesamtlaufleistung (typischerweise 250.000 Km) * Kaufpreis

--> Ihre Vorteile in beiden Fällen:

- Sie erhalten alle geleisteten Ratenzahlungen von der Bank vollständig zurück.

- Haben Sie eine Anzahlung geleistet, bekommen Sie auch diese vollständig zurückerstattet.


Was bedeutet der Widerruf genau?

Seit einigen Jahren haben Verbraucher die Möglichkeit, sich mit Hilfe des Widerrufs u.a. von hochverzinsten Immobilienkrediten  oder unprofitablen Lebensversicherungen zu lösen und dadurch Ersparnisse von regelmäßig mehreren tausende Euro oder mehr zu erzielen. Grund dafür ist eine nachlässige Gestaltung der Darlehensverträge durch die Banken, namentlich eine unzureichende Belehrung über das Widerrufsrecht. Folge ist, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt und der Vertrag widerrufbar bleibt. Die Möglichkeit des Widerrufs besteht auch bei Autokrediten; wie auch bei Immobilienkrediten oder Lebensversicherungen entsprechen auch hier viele Widerrufsinformationen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Wird der Verbraucher wegen fehlender, verwirrender oder widersprüchlicher Informationen nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, ist sein Darlehensvertrag auch viele Jahre nach dem Abschluss weiterhin widerrufbar.


Welche Verträge können widerrufen werden?

Betroffen sind alle Autokreditverträge und Leasingverträge, die ab dem 10.06.2010 geschlossen wurden. Damit Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, müssen Sie den Vertrag als Verbraucher geschlossen haben (heißt: nicht als Unternehmer, Gewerbetreiber usw.).


Wie wird die Bank auf den Widerruf reagieren?

Es geht um viel Geld: Daher wird die Bank unserer Erfahrung nach den Widerruf nicht widerstandslos hinnehmen und ihn als unwirksam zurückweisen. In der Regel wird der Widerruf mit qualifizierter anwaltlicher Unterstützung durchgesetzt werden müssen. Als Fachanwalt für Bankrecht ist Ihnen Herr Rechtsanwalt Ginter hierbei gerne behilflich.


Welche Banken sind betroffen?

Neben Verträgen der Volkswagen Bank und deren Zweigniederlassungen Audi-Bank, Seat-Bank und Skoda-Bank sind auch Widerrufsbelehrungen vieler anderer Banken unwirksam und deren Verträge damit widerrufbar. Dies sind u.a. folgende Banken:


AUTO EUROPA BANK

HONDA BANK

MERCEDES BANK

BMW BANK

RENAULT BANK

PORSCHE BANK

AUDI BANK

NISSAN BANK

MASERATI BANK

SEAT BANK

TOYOTA BANK

BDK BANK

FIAT BANK

LAND ROVER BANK

OPEL BANK

PEUGEOT BANK

JAGUAR BANK

SANTANDER BANK

VOLKSWAGEN BANK

SKODA BANK


Ich habe die Schlussrate bereits bezahlt. Kann ich trotzdem widerrufen?

Der Widerruf kann auch dann erklärt werden, wenn der Finanzierungsvertrag bereits beendet wurde. Vor Erklärung des Widerrufs sollte jedoch geklärt werden, ob der Widerruf in diesem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierzu beraten wir Sie gerne.


Wie erkläre ich den Widerruf?

Der Widerruf muss gegenüber der finanzierenden Bank erklärt werden. Ausreichend ist, wenn der Widerruf in Textform (z.B. per Mail, Fax usw.) erklärt wird. Damit Sie bei der Erklärung des Widerrufs gegenüber Ihrer Bank keinen Fehler machen, lassen wir Ihnen im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung gerne einen Musterwiderrufstext zukommen.


K O S T E N F R E I E    E R S T E I N S C H Ä T Z U N G


Welche Kosten entstehen für mich und übernimmt diese meine Rechtsschutzversicherung?

Die anwaltliche Überprüfung Ihres Leasingvertrages ist für Sie kostenfrei. Auch die anschließende Beratung zu Chancen und Risiken kostet Sie nichts. 

Sollte die Prüfung ergeben, dass auch Sie vom Widerruf profitieren können, stellen wir kostenfrei Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt in der Regel die für die anwaltliche Tätigkeit anfallenden Kosten. Nicht erforderlich ist, dass die Versicherung schon zur Zeit des Abschlusses des Kreditvertrages bestanden hat. Es ist daher oftmals möglich, zuerst eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und erst danach den Widerruf zu erklären. Sie sollten jedoch beachten, dass manche Versicherungen eine Wartefrist vorsehen. Auch haben manche Versicherer Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Widerrufsrechts von der Kostenübernahme ausgeschlossen oder sehen Wartezeitenvor. Auch bei der Wahl eines Rechtsschutzversicherers beraten wir Sie gerne.

Sollten Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besprechen wir mit Ihnen mögliche Alternativen und finden gemeinsam eine passende Lösung. 


Ihre Vorteile bei uns:

  • Kostenfreies Erstgespräch 
  • Kostenfreie Prüfung Ihres Leasingvertrages und der dazugehörigen Widerrufsbelehrung
  • Aufklärung über Chancen und Vorteile eines möglichen Widerrufs
  • Klärung der möglichen Vorgehensweise durch einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
  • Kostenfreie Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Beratung zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vor Erklärung des Widerrufs
  • Zusendung eines kostenfreien Musterwiderrufstextes 
  • Vor Mandatierung vollständige Aufklärung über Ihre Ansprüche, die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall, unsere Vergütung im Falle einer Mandatierung und das Kostenrisiko im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung
  • Volle Kostensicherheit und Kostentransparenz schon vor der Mandatierung


Bearbeitung Ihrer Anfrage und Rückruf innerhalb von 2 Werktagen!

  

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